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Expertenstandard (inkl. Rechtliche Grundlagen)

Expertenstandards sind ein Instrument, mit deren Hilfe die Qualität von Leistungen definiert, eingeführt und bewertet wird. Sie geben eine Auskunft darüber, welche Verantwortung die Berufsgruppe gegenüber der Gesellschaft hat.

Expertenstandards dienen der Kompetenzförderung des Personals, der systematischen und messbaren Qualitätsentwicklung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Pflegeberufen. Sie werden als Qualitätsindikatoren genutzt: bei Fragestellungen mit entsprechender Relevanz bei Regressansprüchen sowie bei der externen vergleichenden Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetzgeber definiert geforderten Qualitätsstandard nicht selbst
  • Er verwendet hierfür so genannte „General-Klauseln“ – Bsp.: „anerkannter Stand…“
  • Qualitätsniveau wird von Sachverständigen ermittelt, findet u.a. Ausdruck in Expertenstandards
  • Der Betroffene hat einen Anspruch auf Versorgung entsprechend dem jeweils aktuellen Expertenstandard

Der Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege besagt: Bei jedem Patienten/Bewohner wird die Harnkontinenz erhalten oder gefördert. Identifizierte Harninkontinenz wird beseitigt, weitestgehend reduziert bzw. kompensiert.

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